Wir verkaufen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, soweit wir nicht ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, insbesondere bei Nachbestellungen, Ersatzlieferungen, Änderungen und bei künftigen telefonischen Bestellungen.
Der Besteller/Verkaufshändler ist zum Verkauf der Vertragszeugnisse nur über sein eigenes stationäres Ladengeschäft, im Wege eines eigenen Kataloghandels im Vertragsgebiet (Mail oder Service) oder über eigene Webseiten (Internethandel) berechtigt. Der Verkauf über Webseiten oder Plattformen Dritter (z.B. eBay, Amazon) ist untersagt.
1.) Angebot und Preise
Unsere Angebotspreise in EUR verstehen sich ab Werk Sachsen, Germany, zuzüglich Mehrwertsteuer. Es gilt der jeweilige Steuersatz. Der Mindestbestellwert beträgt 250,- EUR für Bestellungen aus EU-Ländern. Für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern beträgt der Mindestbestellwert 500,- EUR. Für Bestellungen unter diesen Mindestbestellwerten berechnet die Speedminton GmbH eine Gebühr von 25,- EUR. Angebotspreise in Listen gelten freibleibend. Modelländerungen im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere Verbesserungen, behalten wir uns vor.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden, auch nicht in Kopie. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
2.) Warenzeichen und Produktverwendung
Die Verwendung von Speedminton® Warenzeichen zu Werbezwecken ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet. Der Verkauf von Speedminton® Produkten darf nur in der Originalaufmachung erfolgen, die nicht verändert werden darf.
Von uns zur Verfügung gestelltes Werbematerial darf nur zu den vorgesehenen Zwecken der Werbung und Verkaufsförderung für Produkte von Speedminton® genutzt werden.
3.) Auftragsbestätigung
Die verbindliche Aufnahme des Lieferauftrags geschieht durch schriftliche Auftragsbestätigung oder sofortige Lieferung. Der Besteller ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung zu überprüfen und etwaige Fehler oder Widersprüche zu seiner Bestellung binnen 48 Stunden bei der Speedminton GmbH zu reklamieren, andernfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als verbindlich.
4.) Lieferzeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten des Auftrages einwandfrei geklärt sind und eine eventuelle vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine gelten mit der Maßgabe, dass sie von uns nach Möglichkeit eingehalten werden. Halten wir die Lieferfrist bzw. die Liefertermine nicht ein, so ist der Besteller berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens einem Monat vom Vertrag zurückzutreten.
Anspruch auf Schadenersatz kommt nur in Betracht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte, und auch dann nur in Höhe des voraussehbaren Schadens. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er eine wesentliche Mitwirkungspflicht, so hat er uns etwaige Mehraufwendung zu erstatten. Nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist für die Abnahme sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.) Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk Sachsen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beim Verlassen des Werkes in Sachsen geht die Gefahr auf den Besteller auch dann über, wenn die Ware durch Werkfahrzeuge ausgeliefert wird.
6.) Mängelrüge
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich zu überprüfen und uns feststellbare Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Verhandlungen über die sachliche Berechtigung einer Mängelrüge bedeuten nicht, dass wir auf den Einwand nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge verzichten. Die beanstandete Ware muss kostenfrei eingesandt werden, zusammen mit einer Kopie des Lieferscheines.
7.) Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir Gewähr bis Ablauf von 6 Monaten ab Lieferungen (Verjährungsfrist) und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder kommen wir damit in Verzug, hat der Besteller das Recht, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung für diese Ware zu verlangen. Die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen gehen zu unseren Lasten, desgleichen die Kosten der Wiederauslieferung. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.
Wir haften insbesondere nicht für Bearbeitungskosten des Bestellers, für entgangenen Gewinn oder entgangene Nutzungsmöglichkeiten und auch nicht für Personen- oder Sachschäden an nicht von uns gelieferten Gegenständen (Mangelfolgeschäden). Anderes gilt nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhte, wenn der Besteller wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaften Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann oder wenn sich unsere Haftung aus den gesetzlichen Vorschriften der Produktionshaftung ergibt.Für Schäden durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung stehen wir nicht ein.
Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen bedarf dies einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir berechnen hierfür 10% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 20,- EUR als Bearbeitungskosten (auch bei Umtausch in andere Ware). Die Rückgabe von Waren zu Sonderpreisen oder Auslaufware ist generell ausgeschlossen.
8.) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen netto zu zahlen. Erstbesteller müssen Ware im Voraus bezahlen. Bei großen Lieferungen behalten wir uns Recht, 50 Prozent Anzahlung zu nehmen. Zur Annahme von Schecks oder Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der uns entstehenden Zinsbelastung oder mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wir haben in diesem Fall ferner das Recht, unserer Leistung aus dem noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrags zurückzuhalten und jede weitere Belieferung von Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Bankbürgschaft abhängig zu machen. Dasselbe gilt, wenn wir nach Vertragsschluss von einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Besteller erfahren. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht binnen angemessener Frist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen zulässig.
9.) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuholen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir dies nicht ausdrücklich und schriftlich erklären. Nach der Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwaltungskosten ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers anzurechnen.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags aus der Weiterveräußerung ab. Wir sind berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, sofern der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder Antrag auf Eröffnung eines Konkurs oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und seinen Abnehmern die Abtretung mitzuteilen.
Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügung durch einen Dritten hat der Besteller unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. Die Kosten unserer Rechtsverfolgung gegen den Dritten gehen zu Lasten des Bestellers, sofern der Dritte nicht dafür aufkommt wird die Ware aufgrund Zentralregulierung durch einen Einkaufsverband bezahlt, gehen unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt mit der Zahlung nicht auf den Besteller, sondern auf den Verband über. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers oder seines Einkaufsverbandes insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten treffen wir.
10.) Datenschutz
Der Besteller wird hiermit gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, das wir seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und Betrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichern und maschinell verarbeiten. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers an Dritte weitergegeben.
11. ) Gerichtsstand
Für den Liefervertrag und etwa daraus entstehende Streitigkeit gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.